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Hinweisgebersystem bei OTTO

Haben Sie Kenntnis von Gesetzes- oder Regelverstößen bei oder durch OTTO?

Weisen Sie uns auf derartige Verstöße hin, indem Sie eine Meldung über unser Hinweisgebersystem abgeben.

Alle Infos zum Hinweisgebersystem

Mit dem digitalen Hinweisgebersystem bieten wir Hinweisgebern die Möglichkeit, sicher und geschützt Meldungen über Gesetzes- und Regelverstöße bei und durch OTTO abzugeben, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

Warum soll ich eine Meldung abgeben?

Durch einen Hinweis können Fehlverhalten und Compliance-Verstöße frühzeitig entdeckt, aufgeklärt oder verhindert werden, bevor es zu schwerwiegenden Folgen kommt. Für bereits erfolgte oder seit längerem anhaltende Verstöße können umfangreiche Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen eingeleitet werden. Dadurch helfen Sie mit, den nachhaltigen Erfolg und das Fortbestehen von OTTO zu sichern.

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Das geht schriftlich über unser digitales Hinweisgebersystem. Auf Wunsch können Meldungen auch persönlich nach Terminvereinbarung abgegeben werden.

Alle Meldungen an OTTO werden auf der Basis der Grundsätze von Vertrauen, Unparteilichkeit und Schutz der personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und Hinweisgeber entgegengenommen und bearbeitet.

Was muss ich bei der Abgabe beachten?

Um OTTO bei der Bearbeitung einer Meldung bestmöglich zu unterstützen, sollten bereits bei der Abgabe nachfolgende Punkte beachtet werden:

  • Die Meldung so konkret wie möglich formulieren
  • Die W-Fragen „WER, WAS, WANN, WO, WARUM“ berücksichtigen
  • Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz beachten – nur tatsächlich relevante und notwendige Informationen in die Meldung schreiben
    ⇒ So wenig wie möglich, soviel wie nötig!

Selbst die kleinste Meldung kann relevant sein!

Wer in nachvollziehbarem Glauben handelt, das Richtige zu tun, kann dies weder vorgeworfen werden, noch kann ein Melder für eine irrelevante Meldung belangt werden.

ABER: wissentliche Falschmeldungen und Missbrauch des Hinweisgebersystems hat Konsequenzen!
OTTO duldet keinen Missbrauch, Denunziantentum oder eine Misstrauenskultur!

 

HIER GEHT’S ZUM DIGITALEN OTTO HINWEISGEBERSYSTEM

 

 

Welche Meldungen kann ich abgeben/ welche Meldungen helfen OTTO? (Sachlicher Anwendungsbereich)

Meldungen über Verstöße (Def. nach dem HinSchG siehe § 3 Abs. 2) gegen gesetzliche oder allgemein anerkannte Vorschriften, sowie Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten durch oder bei OTTO oder eines unmittelbaren Zulieferers.

Für konkretere Informationen zum Sachlichen Anwendungsbereich siehe hierfür auch § 2 HinSchG und § 8 Abs. 1 LkSG.

Weitere Informationen über mögliche Inhalte von Meldungen erhalten Sie unter in den FAQs unter 8. Welche Meldekategorien gibt es?

Kann ich eine Meldung auch anonym abgeben?

Ja, über das digitale Hinweisgebersystem ist es möglich, eine Meldung auch komplett anonym abzugeben.

Eine anonyme Meldung hat für den Hinweisgeber einige Vorteile und senkt verständlicherweise die Hemmschwelle zur Abgabe einer Meldung. Aus diesem Grund bietet OTTO die Möglichkeit zur Abgabe von anonymen Meldungen und versichert, dass anonyme Meldungen mit der gleichen Sorgfalt bearbeitet werden wie andere Meldungen.

Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitung einer anonymen Meldung oftmals schwieriger ist und ggf. nicht zu einem befriedigenden Abschluss sowohl für den Hinweisgeber als auch für das Bearbeitungsteam führt.

Selbstverständlich ist es auch möglich, anfangs eine Meldung anonym abzugeben und sich als Hinweisgeber im Laufe der Bearbeitung der Meldung zu erkennen zu geben. Hierfür kann der Hinweisgeber seinen Namen im digitalen Hinweisgebersystem als weitere Nachricht hinterlassen.

Für welchen Kanal soll ich mich entscheiden?

Kanal Digitales Hinweisgebersystem Persönliches Gespräch
Vorteile
  • Meldungen sind anonym möglich
  • Jederzeit von überall erreichbar
  • Es können Informationen und Dokumente jederzeit aktualisiert und nachgereicht werden
  • Persönlicher Dialog kann helfen, Hemmschwellen abzubauen
  • Auch in Form einer Videokonferenz möglich
Nachteile
  • Passwort und Fall-ID müssen notiert / gespeichert werden, um den Dialog mit OTTO aufrecht zu halten und Antworten einsehen zu können
  • Keine Anonymität möglich
  • Nicht jederzeit und überall erreichbar
Anlaufstelle/ Kontakt Link: ottochemie.integrityline.com

Termin per E-Mail vereinbaren:

hinweisgeber@otto-chemie.de *


* bitte beachten: unter dieser Mailadresse sollten aus datenschutzgründen keine Meldungen über Hinweise abgegeben werden; die Mailadresse dient ausschließlich als Kontakt für Fragen zum Hinweisgeberschutzsystem und der Entgegennahme von Terminvereinbarungen zu persönlichen Gesprächen
 

Wie läuft eine Meldung ab?

  1. Nach Speicherung der abgegebenen Meldung wir ein Vorgang gestartet und die verantwortliche Stelle bei OTTO erhält eine Nachricht über den Eingang einer neuen Meldung.
     
  2. Der Hinweisgeber erhält innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung über das Hinweisgebersystem, welche für den Hinweisgeber bei erneutem Log-In sichtbar ist.
     
  3. Die verantwortliche Stelle bei OTTO prüft nun die Meldung auf Stichhaltigkeit; Anschließend wird eine Hauptuntersuchung eingeleitet bei welcher Folgemaßnahmen beschlossen und umgesetzt werden.
    ⇒ In dieser Phase kann es ggf. zu Rückfragen der Verantwortlichen an den Hinweisgeber kommen – dies erfolgt digital über das Hinweisgebersystem – aus diesem Grund ist es notwendig, dass sich der Hinweisgeber regelmäßig in das System einloggt und wenn zutreffend auf die Fragen der Verantwortlichen antwortet.
     
  4. Spätestens 3 Monate nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Rückmeldung (ggf. Abschlussmeldung – abhängig vom Bearbeitungsstand) im Hinweisgebersystem über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen und die Gründe für diese.
     
  5. Für den Fall, dass ein Vorgang nach 3 Monate noch nicht abgeschlossen ist (aufgrund des Bearbeitungsumfangs, o.Ä.) bekommt der Hinweisgeber mit Abschluss des Vorgangs eine Abschlussmeldung über das Hinweisgebersystem.
     
  6. Die Aufbewahrungsfrist der Dokumentation der Vorgänge richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
     
  7. Vorgänge und deren Folgemaßnahmen werden 6 bis 12 Monate nach Abschluss des Vorgangs nochmals auf ihre Wirksamkeit hin geprüft und ggf. nachgesteuert.

Informationsmaterial:

  • FAQs und Verfahrensordnung
  • EU-Whistleblower-Richtlinie
  • Hinweisgeberschutzgesetz

 

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie in den FAQs. Bei weiteren Fragen können Sie sich an die verantwortliche Stelle – unser Bearbeitungsteam für Hinweisgebermeldungen – unter hinweisgeber@otto-chemie.de * wenden.
 

* bitte beachten: unter dieser Mailadresse sollten aus datenschutzgründen keine Meldungen über Hinweise abgegeben werden; die Mailadresse dient ausschließlich als Kontakt für Fragen zum Hinweisgeberschutzsystem und der Entgegennahme von Terminvereinbarungen zu persönlichen Gesprächen

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