...ein Wort zur Verpackungsverordnung
Qualität war schon immer das Leitmotiv aller Aktivitäten der OTTO-CHEMIE. Die kompromisslose Ausrichtung auf ein hohes Niveau und eine dauerhafte Konstanz der Qualität in Produkten und Dienstleistungen hat uns in vielen Bereichen in die Position eines Marktführers für Dicht- und Klebstoffe gebracht.
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Verpackungsverordnung
Gesetzliche Grundlage
Zur Umsetzung der EU- Richtlinie 94/ 62/ EG regelt in Deutschland die Verpackungsverordnung (VerpackV) den Umgang mit gebrauchten Verpackungen. Darin sind alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen und einer ordentlichen Verwertung zuzuführen. Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflichten Dritter bedienen.
Zur Umsetzung der EU- Richtlinie 94/ 62/ EG regelt in Deutschland die Verpackungsverordnung (VerpackV) den Umgang mit gebrauchten Verpackungen. Darin sind alle Hersteller und Vertreiber von Verpackungen verpflichtet, diese nach Gebrauch unentgeltlich zurückzunehmen und einer ordentlichen Verwertung zuzuführen. Sie können sich zur Erfüllung dieser Pflichten Dritter bedienen.
1. Verpackungsrücknahme in Deutschland durch „Dritte“ im Auftrag von OTTO CHEMIE:
1.1 Verpackungsrücknahme bei Privat bzw. „vergleichbaren Anfallstellen“
Leere Verpackungen von OTTO- Produkten aus Privathaushalten oder aus Kleinanfallstellen in so genannten „haushaltsüblichen Mengen“ können über die vorhandene kommunale Sammelschiene („Gelber Sack“, „Gelbe Tonne“ oder Wertstoffhöfe) unentgeltlich abgegeben werden.
1.2 Verpackungsrücknahme bei gewerblichen Anfallstellen
Leere Verpackungen von OTTO- Produkten aus gewerblichen Anfallstellen (außer Kleinmengen siehe Punkt 1) werden über die „Interseroh AG“ zurückgenommen. Voraussetzung für die Rücknahme ist die Meldung als Anfallstelle bei Interseroh unter der Hotline- Nummer: 02203- 9147- 1366.
Die Kosten für die Rücknahmesysteme sind in der Regel im Produktpreis enthalten. Der Verbraucher hat damit einen Anspruch auf die kostenlose Rücknahme der bei ihm anfallenden restentleerten Verpackungen. Lediglich zusätzliche Aufwendungen für die Logistik (z. B. Containermieten) sind in Absprache mit dem zuständigen Entsorgungsbetrieb für die Anfallstellen kostenpflichtig.
Mehrweg- Verpackungen (z.B. Paletten, Fässer) werden im Tauschverfahren gehandelt und sind von der Rücknahme ausgenommen.
1.3 Verpackungsrücknahme von PU- Schaum- Dosen
Leere Dosen von PU- Schäumen der OTTO- CHEMIE sind unabhängig von der Menge an das PDR- System zurückzugeben. Dazu werden die leeren Dosen in den Original- Kartons gesammelt und unter der kostenlosen Nummer 0800- 783- 6736 zur Abholung avisiert. Einzeldosen können auch an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
1.1 Verpackungsrücknahme bei Privat bzw. „vergleichbaren Anfallstellen“
Leere Verpackungen von OTTO- Produkten aus Privathaushalten oder aus Kleinanfallstellen in so genannten „haushaltsüblichen Mengen“ können über die vorhandene kommunale Sammelschiene („Gelber Sack“, „Gelbe Tonne“ oder Wertstoffhöfe) unentgeltlich abgegeben werden.
1.2 Verpackungsrücknahme bei gewerblichen Anfallstellen
Leere Verpackungen von OTTO- Produkten aus gewerblichen Anfallstellen (außer Kleinmengen siehe Punkt 1) werden über die „Interseroh AG“ zurückgenommen. Voraussetzung für die Rücknahme ist die Meldung als Anfallstelle bei Interseroh unter der Hotline- Nummer: 02203- 9147- 1366.
Die Kosten für die Rücknahmesysteme sind in der Regel im Produktpreis enthalten. Der Verbraucher hat damit einen Anspruch auf die kostenlose Rücknahme der bei ihm anfallenden restentleerten Verpackungen. Lediglich zusätzliche Aufwendungen für die Logistik (z. B. Containermieten) sind in Absprache mit dem zuständigen Entsorgungsbetrieb für die Anfallstellen kostenpflichtig.
Mehrweg- Verpackungen (z.B. Paletten, Fässer) werden im Tauschverfahren gehandelt und sind von der Rücknahme ausgenommen.
1.3 Verpackungsrücknahme von PU- Schaum- Dosen
Leere Dosen von PU- Schäumen der OTTO- CHEMIE sind unabhängig von der Menge an das PDR- System zurückzugeben. Dazu werden die leeren Dosen in den Original- Kartons gesammelt und unter der kostenlosen Nummer 0800- 783- 6736 zur Abholung avisiert. Einzeldosen können auch an den kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.
2.Verpackungsrücknahme in Österreich:
Die Rücknahme unserer Produktverpackungen in Österreich erfolgt über die Altstoff-
Recycling- Austria ( ARA ). Das Zeichen ist der Grüne Punkt ( wie in Deutschland ) und die
Lizenzgebühren ( Lizenznummer: 91011 ) sind auch hier im Produktpreis bereits enthalten.
Die Rücknahme unserer Produktverpackungen in Österreich erfolgt über die Altstoff-
Recycling- Austria ( ARA ). Das Zeichen ist der Grüne Punkt ( wie in Deutschland ) und die
Lizenzgebühren ( Lizenznummer: 91011 ) sind auch hier im Produktpreis bereits enthalten.
3. Verpackungsrücknahme in anderen EU- Staaten
Die Umsetzung der EU- Richtlinie 94/ 62/ EG ( Verpackungsrichtlinie ) erfolgt in den anderen EU- Staaten unterschiedlich. In der Regel ist der Importeur für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Informationen zu diesem Thema können unter der Internetadresse www.pro-e.org eingeholt werden.
Ansprechpartner bei OTTO CHEMIE: Alois Parzinger Tel.: 08684- 908- 641
Die Umsetzung der EU- Richtlinie 94/ 62/ EG ( Verpackungsrichtlinie ) erfolgt in den anderen EU- Staaten unterschiedlich. In der Regel ist der Importeur für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Informationen zu diesem Thema können unter der Internetadresse www.pro-e.org eingeholt werden.
Ansprechpartner bei OTTO CHEMIE: Alois Parzinger Tel.: 08684- 908- 641













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