AGB
III. Lieferzeit
- Die Lieferzeit beginnt nach Zugang der Auftragsbestätigung, vorbehaltlich der Liefermöglichkeit und anderweitigen vertraglichen Regelungen.
- Die vereinbarte Frist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
- Falls wir in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet worden sind.
- Etwaige Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern der oder die Geschäftsführer oder einer unserer Mitarbeiter die Verzögerung fahrlässig herbeigeführt hat.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung, Unruhen und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder bei einem unserer Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.













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