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AGB

Geschäftsbedingungen der Hermann Otto GmbH


I. Allgemeines

  1. Allen Angeboten, Lieferungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen zugrunde.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und Vereinbarungen, insbesondere, soweit sie diese Bedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Vereinbarungen unserer Außendienstmitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt werden.
  3. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss nicht widersprochen haben.
  4. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nicht zu. Dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, soweit das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Leistungsweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ausgeschlossen.
  5. Bei einer Auftragsfertigung haftet unser Auftraggeber bei den von ihm vorgegebenen Rezepturen und/oder der von ihm vorgegebenen Ausstattungen dafür, dass Schutzrechte Dritter durch die Fertigung und/oder Ausstattungen nicht verletzt werden. Er hat uns gegebenenfalls von etwaigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern hin freizustellen.
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